Die Reform der Verwaltungsausbildung für den gehobenen Dienst in Deutschland begann in den 1970er-Jahren mit tiefgreifenden Veränderungen im Bildungs- und Verwaltungsbereich. Ziel war es, die Ausbildung praxisnah und bedarfsorientiert zu gestalten. Die Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes erhielten mit der Einführung von Fachhochschulstudiengängen dieselben strukturellen Voraussetzungen wie andere berufliche Fachrichtungen.
In einem mehrstufigen Entscheidungsprozess wurde eine zentrale Fachhochschule mit verschiedenen Fachbereichen eingerichtet. Diese übergreifende Struktur ermöglichte eine einheitliche Ausbildung für den gehobenen Dienst, kombiniert mit spezifischen Schwerpunkten für Bereiche wie Finanzen, Sozialversicherung oder Auswärtige Angelegenheiten. Durch die Verknüpfung von Theorie und Praxis wurde die Ausbildung der Beamtinnen und Beamten an die Anforderungen moderner Verwaltungsstrukturen angepasst.
Die Studiengänge wurden in Grund- und Hauptstudienabschnitte unterteilt, um sowohl fachliche Grundlagen als auch spezialisierte Kompetenzen zu vermitteln. Der Fokus lag auf einer ganzheitlichen Ausbildung, die neben Verwaltungsthemen auch interdisziplinäres Arbeiten und Flexibilität förderte.
Mit zunehmender Internationalisierung und Modernisierung wurden Kooperationen mit ausländischen Verwaltungseinrichtungen und Hochschulen ausgebaut. Diese Entwicklungen unterstreichen den Anspruch, die Verwaltungsausbildung kontinuierlich weiterzuentwickeln und an gesellschaftliche Veränderungen anzupassen.